Fehlbildungen des äußeren Ohres
Die angeborenen Veränderungen des äußeren Ohres zählen zu den häufigsten Fehlbildungen des Kopf- Halsbereiches. Meistens handelt es sich um leichtere Formveränderungen des Knorpels, der nicht ausreichend gefaltet ist und dadurch zu abstehenden Ohrmuscheln führt. Diese können durch formverändernde Eingriffe an dem Knorpel etwa ab dem 5. Lebensjahr korrigiert werden.
Bei ausgedehnteren Formveränderungen spricht man von Dysplasien II. oder III. Grades. Der Aufbau von Ohrmuscheln bei diesen schweren Fehlbildungen ist eine der Hauptaufgaben unserer klinischen Arbeit. Je nach Schwere der Fehlbildung sind mehrere Operationen erforderlich. Diese können in den meisten Fällen etwa ab dem 10. Lebensjahr durchgeführt werden.
Patienten mit schweren Fehlbildungen der Ohrmuscheln haben häufig auch eine angeborene Schwerhörigkeit. Diese bedarf einer exakten audiologischen und radiologischen Diagnostik. Je nach Ausprägung und Art der Mittelohrfehlbildung kann sie entweder operativ behoben oder mit Hilfe spezieller Hörgeräte prothetisch ersetzt werden.
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