Die Krankenhausleitung ist nach § 35 KHG NRW gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist das Forum, in dem sich die Geschäftsführung turnusmäßig mit dem Ärztlichen Direktor, der Pflegedirektorin und den Prokuristen in Fragen berät, die für die Unternehmensführung von besonderer Bedeutung sind. Es werden u.a. Personalia, Fragen der Wirtschaftlichkeit, der innerbetrieblichen Leistungsprozesse und des Qualitätsmanagements erörtert sowie Projekte des medizinischen Kerngeschäftes verfolgt. Die Ärztliche Qualitätsmanagerin nimmt hierfür regelmäßig an den Beratungen teil.

Alex Hoppe
Geschäftsführer
| |||
|
|
|
|