Eigenbeteiligung bei stationärer Krankenhausbehandlung
Die gesetzlichen Vorschriften zur Krankenversicherung regeln, dass der gesetzlich Krankenversicherte vom Beginn der Krankenhauspflege an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage 10,- Euro je Kalendertag an das Krankenhaus zu zahlen hat. Diesen Betrag leitet das Krankenhaus an die Krankenkasse weiter.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
Wir bitten Sie,
Wenn Sie nach Ihrer Meinung Zuzahlungen an das Krankenhaus zu Unrecht geleistet haben, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Quittung an Ihre Krankenkasse, die Ihnen Überzahlungen umgehend erstattet. Für Rückfragen diesbezüglich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter an der Information gern zur Verfügung.
02361 / 54- 2112 / - 2113
Bei Fragen zur Kostenabrechnung: Telefon (0 23 61) 54 - 2283